Seit dem 01.01.2019 gilt in Berlin die allgemeine Leinenpflicht. Wer seinen Hund davon befreien will und ihn z.B. auf unbelebten Straßen und Plätzen oder Brachflächen ohne Leine führen möchte, hat die Möglichkeit den Hundeführerschein zu erwerben.
Dazu müsst ihr eure Sachkunde nachweisen und mit eben diesem Sachkundenachweis einen Antrag bei dem für euren Wohnort zuständigen Ordnungsamt stellen. Dieses erteilt dann die Sachkundebescheinigung, die gerne auch als Hundeführerschein bezeichnet wird. Klingt erstmal kompliziert, ist es aber gar nicht!
Wichtig zu wissen: Die gesetzlichen Regelungen zur Leinenpflicht gelten auch weiterhin!
Das heißt auch mit Hundeführerschein muss der Hund an die Leine,
und zwar bei maximal 1 Meter Leinenlänge:
Und mit maximal 2 Metern Leinenlänge in
Erlaubt sind folgende Hilfsmittel: festschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp, Brustgeschirr ohne Zugwirkung unter den Achseln, Leine, Pfeife.
Sind sowohl theoretische als auch praktische Prüfung bestanden erhaltet ihr die Sachkundenachweis. Diesen reicht ihr zusammen mit dem Antrag beim Ordnungsamt ein und erhaltet dann die Sachkundebescheinigung.
So... und wer sich bis hierhin durchgeschlagen hat: Termine finden nach individueller Absprache statt. Anmeldungen und offene Fragen gerne per Kontaktformular, Mail oder telefonisch.
Wir sehen uns!